Stiftung Gesundheitsfürsorge in Rheinland-Pfalz

Antragsverfahren

  1. Institutionen


  2. Einreichen eines formlosen Antrages. Diesem sind insbesondere

    • Freistellungsbescheid zum Nachweis der Gemeinnützigkeit der Einrichtung,
    • Haushaltsplan für aktuelles Jahr,
    • Jahresrechnung für zurückliegendes Jahr,
    • Vermögensstatus,
    • evt. Zusagen anderer Institutionen und
    • Finanzierungsplan

    beizufügen.

  3. Privatpersonen


  4. Einreichung des vollständig ausgefüllten Formulars Förderungsantrag der
    Stiftung einschließlich der darin geforderten Nachweise.